Angebotserstellung für SiGeKo-Leistungen Bezeichnung des Bauvorhabens: Ort des Bauvorhabens: Art des Bauvorhabens: Wohnungsbau Anlagenbau Indusrtiebau Verwaltungsbau Brückenbau Sonstiges Bauzeit in Monaten: Koordination in der Planung Koordination in der Ausführung
Gefährliche Arbeiten:
Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Vesinkens, des Verschüttetwerden in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind.
Arbeiten, bei denen die Beschäftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebserzeugenden (Kategorie 1 oder 2), erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen im Sinne der Gafahrstoffverordnung oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 imSinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (ABI. EG Nr. 374 S. !) ausgesetzt sind.
Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Sinne der Strahlenschutz- sowie im Sinne der Röntgenverordnung erfordern.
Arbeiten in einem geringerem Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen.
Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht.
Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau
Arbeiten mit Tauchgeräten
Arbeiten in Druckluft
Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden.
Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht.
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