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Angebotserstellung
für SiGeKo-Leistungen

Bezeichnung des Bauvorhabens: 


Ort des Bauvorhabens: 


Art des Bauvorhabens:
 Wohnungsbau  Anlagenbau  Industriebau  Verwaltungsbau  Brückenbau  Sonstiges

Bauzeit in Monaten: 


 Koordination in der Planung

 Koordination in der Ausführung


Gefährliche Arbeiten:

  Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind.

  Arbeiten, bei denen die Beschäftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebserzeugenden (Kategorie 1 oder 2), erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (ABI. EG Nr. 374 S. !) ausgesetzt sind.

  Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Sinne der Strahlenschutz- sowie im Sinne der Röntgenverordnung erfordern.

 Arbeiten in einem geringerem Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen.

 Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht.

 Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau

 Arbeiten mit Tauchgeräten

 Arbeiten in Druckluft

 Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden.

 Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht.



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